NIS2 BETRIFFT NICHT NUR BEHÖRDEN ODER GROSSE TECHNOLOGIEUNTERNEHMEN
Tausende Organisationen in ganz Europa – von Krankenhäusern und Versorgungsunternehmen bis hin zu Logistik- und Produktionsunternehmen – können in den Anwendungsbereich der NIS2-Regelungen fallen.
Die entscheidende Frage lautet: Gilt NIS2 auch für Ihre Organisation?
Hier finden Sie einen einfachen Überblick darüber, wen die Richtlinie betrifft und was das für Sie bedeutet.
WER MUSS DIE NIS2-ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN?
Die NIS2-Richtlinie gilt für mittlere und große Organisationen, die in bestimmten Sektoren mit hoher Kritikalität oder in anderen kritischen Sektoren tätig sind. In der Regel spielen dabei unter anderem die Zahl der Beschäftigten sowie finanzielle Schwellenwerte eine Rolle.
Für die Einordnung sind insbesondere zwei Aspekte relevant:
- Sektoren und Teilsektoren, die in Anhang I und Anhang II aufgeführt sind,
- die Einstufung als wesentliche Einrichtung (essential entity) oder wichtige Einrichtung (important entity) gemäß Artikel 3.
Sektoren nach NIS2:
- Anhang I: Sektoren mit hoher Kritikalität,
- Anhang II: sonstige kritische Sektoren.
SEKTOREN MIT HOHER KRITIKALITÄT
- Energie – Elektrizität, Erdöl, Gas sowie Fernwärme und Fernkälte
- Verkehr – Luft-, Schienen-, Wasser- und Straßenverkehr
- Bankwesen – Kreditinstitute
- Finanzmarktinfrastrukturen – Handelsplätze und zentrale Gegenparteien
- Gesundheitswesen – Krankenhäuser, Kliniken, Labore und weitere relevante Einrichtungen
- Trinkwasser und Abwasser
- Digitale Infrastruktur – Betreiber von Internetknoten, DNS-Dienste und weitere digitale Infrastrukturanbieter
- Öffentliche Verwaltung – zentrale und regionale Behörden
- Weltraum
SONSTIGE KRITISCHE SEKTOREN
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Herstellung, Produktion und Vertrieb chemischer Stoffe
- Unternehmen aus der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -distribution
- Herstellung bestimmter kritischer Waren – beispielsweise Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen oder Fahrzeuge
- Anbieter digitaler Dienste – unter anderem Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Plattformen sozialer Netzwerke
- Forschungseinrichtungen
WEITERE WICHTIGE REGELN
- Größenkriterium: Grundsätzlich erfasst NIS2 mittlere und große Einrichtungen in den relevanten Sektoren. Dabei werden neben der Zahl der Beschäftigten auch finanzielle Kriterien berücksichtigt.
- Ausnahmen: Bestimmte Einrichtungen können unabhängig von ihrer Größe unter NIS2 fallen – etwa aufgrund der Art ihrer Dienste, ihrer besonderen Bedeutung oder einer entsprechenden Einstufung nach den geltenden Vorschriften.
- Auswirkungen auf die Lieferkette: Unternehmen, die nicht unmittelbar reguliert werden, können dennoch von NIS2 betroffen sein, wenn sie als Lieferanten oder Dienstleister für NIS2-pflichtige Organisationen tätig sind. Sicherheits- und Compliance-Anforderungen werden häufig entlang der Lieferkette weitergegeben.
WARUM IST DAS WICHTIG?
Festzustellen, ob Ihre Organisation unter die Richtlinie fällt, ist der erste Schritt auf dem Weg zur NIS2-Compliance.
Wenn Sie in einem der oben genannten Sektoren tätig sind und die entsprechenden Kriterien erfüllen, müssen Sie unter anderem Risiken identifizieren, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und dokumentieren, Cybersicherheitsschulungen berücksichtigen und die Einhaltung der geltenden Anforderungen sicherstellen.
Das klingt vielleicht komplex – muss es aber nicht sein.
WIE Tazilla SIE UNTERSTÜTZEN KANN
Tazilla vereinfacht die Umsetzung der NIS2-Anforderungen für Organisationen unterschiedlicher Größe.
Die Plattform begleitet Sie Schritt für Schritt bei:
- Risikoanalyse und Risikomanagement
- Erstellung und Verwaltung von Richtlinien und Dokumentation
- Schulung von Mitarbeitenden
- Auditvorbereitung und kontinuierliche Überwachung.
Tazilla bietet dabei eine intuitive Umgebung, die auch Organisationen ohne umfangreiche Erfahrung im Bereich Cybersicherheit und Compliance unterstützt.

